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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20 (https://dejure.org/2023,33035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2023 - L 5 P 7/20 (https://dejure.org/2023,33035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - L 5 P 7/20 (https://dejure.org/2023,33035)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Hiermit wollte der Gesetzgeber den Erwägungen des BSG in seinen vier Entscheidungen vom 08.09.2011 (B 3 P N01/10 R, B 3 P 2/11 R, B 3 P 3/11 R und B 3 P 6/10 R) entgegen treten, dass "fiktive Eigenkapitalzinsen im Gegensatz zu Fremdkapitalzinsen für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nicht nach § 82 Absatz 3 berechnet werden, sondern" "wie ein sonstiger Unternehmensgewinn dem allgemeinen Vergütungsinteresse der Einrichtung zuzurechnen und nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren" sind.

    Überzeugend hat das BSG in seinem ebenfalls die hiesige Klägerin betreffenden Urteil vom 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R - ausgeführt, dass die kalkulatorische Verzinsung von Eigenkapital gerade keine tatsächlich anfallende Aufwendung darstellt.

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R

    Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Das BSG habe bereits in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R - die eigentumsrelevanten Auswirkungen von die Eigenkapitalverzinsung ausschließenden Regelungen hervorgehoben.
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Hiermit wollte der Gesetzgeber den Erwägungen des BSG in seinen vier Entscheidungen vom 08.09.2011 (B 3 P N01/10 R, B 3 P 2/11 R, B 3 P 3/11 R und B 3 P 6/10 R) entgegen treten, dass "fiktive Eigenkapitalzinsen im Gegensatz zu Fremdkapitalzinsen für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nicht nach § 82 Absatz 3 berechnet werden, sondern" "wie ein sonstiger Unternehmensgewinn dem allgemeinen Vergütungsinteresse der Einrichtung zuzurechnen und nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren" sind.
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Hiermit wollte der Gesetzgeber den Erwägungen des BSG in seinen vier Entscheidungen vom 08.09.2011 (B 3 P N01/10 R, B 3 P 2/11 R, B 3 P 3/11 R und B 3 P 6/10 R) entgegen treten, dass "fiktive Eigenkapitalzinsen im Gegensatz zu Fremdkapitalzinsen für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nicht nach § 82 Absatz 3 berechnet werden, sondern" "wie ein sonstiger Unternehmensgewinn dem allgemeinen Vergütungsinteresse der Einrichtung zuzurechnen und nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren" sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 5 P 38/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 26.05.2020 - L 5 P 38/19 entschieden.
  • BSG, 14.12.2020 - B 3 P 11/20 B

    Anspruch auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von betriebsnotwendigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
    Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG ist erfolglos geblieben (Beschluss vom 14.12.2020 - B 3 P 11/20 B).
  • BSG, 19.02.2024 - B 3 P 12/23 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2023 - L 5 P 7/20 - wird als unzulässig verworfen.
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